Am 29. April 2022 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission den Entwurf der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als Teil der vorgeschlagenen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Letztere besagt, dass Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Chancen und Risiken berichten müssen.

Der Entwurf enthält auch ein Rahmenwerk zur Messung der sozialen Nachhaltigkeit (in Bezug auf die Arbeitskräfte) von Unternehmen. Diese betrifft nicht nur die eigene Belegschaft, sondern auch die Beschäftigten der Wertschöpfungskette. Das übergeordnete Ziel ist es, organisatorische Veränderungen zur Förderung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Mitarbeitenden einzuführen. Das Konzept ist datengesteuert und vollständig auf die ESG-, GRI- und UN-Nachhaltigkeitsziele abgestimmt, wie z. B. Menschenrechte, Whistleblower-Fähigkeit, Bekämpfung von Fehlverhalten usw.

Für Unternehmen ist es außerdem von Vorteil, wenn sie nicht nur ihre positiven Auswirkungen auf die Umwelt nachweisen können, sondern auch die Übernahme von mehr sozialer Verantwortung. Insgesamt gesehen bieten die ESRS Unternehmen eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit im Umgang mit Beschäftigten auf der Grundlage zuverlässiger Informationen ganzheitlich und effektiv zu lenken.

Es kommt darauf an, inwieweit, warum und auf welche Weise sich Ihre Pläne für ökologische und soziale Nachhaltigkeit auf Ihr Geschäft selbst auswirken sowie Risiken abschwächen und/oder potenzielle Chancen aus beiden Bereichen nutzen. Aino erwartet, dass die ESRS systematische, informationsbasierte, proaktive und vergleichbare Gewohnheiten fördern und dadurch zu einer gesünderen und wettbewerbsfähigeren Belegschaft und einem nachhaltigen Unternehmen führen werden.

Chancen, Risiken und doppelte Wesentlichkeit

Wie wirkt sich der Zustand Ihrer Belegschaft und der Beschäftigten Ihrer Wertschöpfungskette auf Ihr Unternehmen aus?

Der hier verwendete Schlüsselbegriff ist die doppelte Wesentlichkeit der Auswirkungen, da dies den CFO, den CHRO, die Vorstandsmitglieder, die Verantwortlichen für Nachhaltigkeit und andere Beteiligte an einen Tisch bringt. Sie müssen so unterschiedliche Themen wie Menschenrechte, Fehlverhalten, Unfälle, mangelnde Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden erörtern und die Auswirkungen dieser Faktoren auf das Engagement der Mitarbeitenden, ihre Bindung und ihre Produktivität, die Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft und nicht zuletzt das allgemeine Personalmanagement beurteilen. In gewissem Sinne ist es ein Compliance-Dokument dazu, wie Lernprozesse in der Organisation gefördert werden können.

So wirken sich z. B. zu hohe psychische Belastungen, Fluktuation und Abwanderung auf arbeitsintensive Unternehmen wahrscheinlich stärker aus als auf kapitalintensive. Wer weiß. Wenn dies der Fall ist, sollte es berichtet werden. Wenn Ihre Zahlen unter dem Normalwert liegen und zu Qualitätsproblemen führen, sollte dies ebenfalls berichtet werden.

Sobald wir der Ansicht sind, dass der nachhaltige Umgang mit der Belegschaft doppelte Wesentlichkeit der Auswirkungen hat – entgangene Chancen und/oder hohe Folgekosten –, wird er auf der Agenda der CFOs landen und mit derselben Regelmäßigkeit und Ernsthaftigkeit

berichtet werden wie Finanzdaten. Für das Personalwesen mag es ein Schock oder eine Erleichterung sein. Aber es wird Teil der Lösung sein und die Unterstützung der obersten Führungsebene benötigen. In Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Finanzen und Nachhaltigkeit wird das Personalwesen eine Verbindung zwischen den Systemen, den Daten und den verschiedenen Beteiligten herstellen müssen. Nur so können wir Versäumnisse auf diesem Gebiet wettmachen und reaktive Vorgehensweisen ablegen, die zu den Problemen in der Belegschaft geführt haben, die wir heute sehen. Dazu benötigen wir die ESRS.

Quod erat demonstrandum.

Aino ist der Ansicht, dass die ESRS genau zur rechten Zeit kommen. Überall auf der Welt ist „große Resignation“ unter der Belegschaft zu spüren. „Dienst nach Vorschrift“ scheint die neue Parole. Abnehmende psychische Gesundheit und toxische Führungskräfte sind zwei der Hauptgründe für eine geringe Mitarbeiterbindung. Es findet zu wenig Anpassung an die VUCA-hybride Realität statt und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen mehrerer Generationen in der Belegschaft wird zu wenig eingegangen. Wir alle sind uns dessen bewusst, aber offensichtlich erfordert es etwas wie die ESRS, um den Stein ins Rollen zu bringen.

Der Mangel an Fähigkeiten und Kapazitäten, um Dienstleistungen zu erbringen, führt ebenfalls zunehmend zu einer doppelten Wesentlichkeit der Auswirkungen. Das Gesundheitswesen ist ein solcher Sektor. Wer kümmert sich um die Pflegekräfte, wenn die meisten von ihnen ausfallen?

Wer und wann?

Wenn Sie ein börsennotiertes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und/oder 40 Mio. Euro Umsatz führen, sollten Sie damit beginnen, die Daten zusammenzutragen und aufzuschlüsseln, um bereits 2024 Bericht erstatten zu können. Sofern Sie überhaupt Daten haben. Wenn nicht, müssen Sie neue Daten anlegen oder erfassen. Was werden Sie in Ihren Nachhaltigkeitsbericht 2024 schreiben? Das neue Geschäftsjahr steht unmittelbar bevor. 2023 wird die Grundlage für die von Ihnen festzulegenden Nachhaltigkeitsziele bilden.

„Sie werden erklären müssen, woher Ihre Daten oder Informationen stammen. Diese müssen gewissenhaft erstellt sowie vergleichbar, überprüfbar, relevant und verständlich sein.“

Die ESRS bezeichnen das Vorgehen, Berichte zu erstellen und auf der Grundlage von Erkenntnissen zu handeln, als „fortlaufende Sorgfaltsprüfung“. Es bedeutet kontinuierlichen Fortschritt, der sich am Finanzberichtswesen orientiert. Sie benötigen datenbasierte Ziele. Es reicht keine normierte Vorstellung davon, was „gut“ ist. Die ESRS fragen nach Tatsachen oder danach, wie Sie bis zum nächsten Bericht Tatsachen schaffen wollen.

Der Bericht muss überprüft werden. Die Prüfer benötigen etwas, das sie prüfen können. Daten. Neue Daten. Nach Geschlecht. Nach Land. Nach Geschäftsbereich, Ergebnissen, zugrunde liegenden Ursachen, Maßnahmen. CFOs besitzen Wesentlichkeitsdaten. Durch die ESRS 1 und 2 gibt es jetzt auch eine formale transparente Wertinterdependenz zwischen dem Personalwesen, dem Geschäft und … dem Vorstand.

Das ist gut, denn die Debatte über das Personalwesen in Unternehmen wird schon seit Jahren geführt.

Erste Schritte

Früher oder später müssen Sie Berichte erstellen. Wenn Sie mindestens 250 Mitarbeitende haben/40 Mio. Euro Umsatz machen, dann gilt die Verpflichtung schon bald.

KMUs können bis 2026 warten.

Wenn das Unternehmen jedoch „nicht der Ansicht ist, dass die personelle und/oder ökologische Nachhaltigkeit wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft birgt, oder wenn es keine entsprechenden Richtlinien eingeführt und/oder Ziele definiert hat, muss es dies offenlegen und begründen. Es kann einen Zeitrahmen für die Erarbeitung solcher Richtlinien und Ziele angeben.“ – ESRS 1

Wie viele Unternehmen werden angeben, „alles unter Kontrolle zu haben“? Wie sieht es aus, wenn es gut läuft?

Wie gesagt, früher oder später beginnt die Berichtspflicht.

Wir haben hier einmal stichpunktartig zusammengefasst, was die Umsetzung der ESRS mit sich bringt:

· Einschätzung der doppelten Wesentlichkeit Ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ihrer Belegschaft

· Beschreibung der Angaben der eigenen Mitarbeitenden, die bei der Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind

· Erstellung eines strukturierten Lageberichts sowie einer Reihe von datengestützten Zielen und Maßnahmen im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Entscheidungen/bedeutenden Veränderungen des Geschäftsmodells

· Messung Ihrer Initiativen, um auf wesentliche negative Auswirkungen auf Ihre Belegschaft zu reagieren, sowie der Maßnahmen, die darauf abzielen, zusätzliche positive Auswirkungen für Ihre Belegschaft zu erzielen

· Wiederkehrende grundlegende Qualität, Relevanz, Glaubwürdigkeit, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit der Informationen

· Anwendung und Überwachung der fortlaufenden Geschäftspraktiken, die auf Veränderungen Ihrer Aktivitäten, Ihres Geschäftsmodells, Ihrer Geschäftsbeziehungen, Ihres Betriebs, Ihrer Beschaffung und Ihres Verkaufs reagieren

· Geschäftsbereichsübergreifende und grenzüberschreitende Erfassung von Daten auf effiziente Weise

Die Vorteile der ESRS 1 und 2

Die ESRS 1 und 2 wurden entwickelt, um Organisationen dabei zu helfen, auch die Nachhaltigkeitsleistung in Bezug auf ihre Mitarbeitenden zu messen und offenzulegen. Die ESRS fußen auf dem Grundsatz, dass Nachhaltigkeit ein Prozess und kein Endpunkt ist. Dieser geplante Prozess umfasst auf Informationen basierende Maßnahmen, die eine Sorgfaltspflicht darstellen.

„Die Sorgfaltspflicht ist eine fortlaufende Geschäftspraktik, die auf Veränderungen der Aktivitäten, des Geschäftsmodells, der Geschäftsbeziehungen, des Betriebs, der Beschaffung und des Verkaufs eines Unternehmens reagiert. Sie sollte als unabhängig von den Berichterstattungsprozessen des Unternehmens angesehen werden, aber eine Quelle kritischer Inputs für diese Prozesse sein und so früh wie möglich in der Entwicklung einer neuen Aktivität oder Beziehung initiiert werden, da Risiken bereits in der Phase der Ausgestaltung von Verträgen oder anderen Vereinbarungen erhöht oder abgemildert werden können und durch Fusionen oder Übernahmen übergehen können.“ – ESRS

Durch die Anwendung der ESRS 1 und 2 sendet das Unternehmen ein starkes Signal an alle Beteiligten, dass es sich verpflichtet hat, ein Rahmenwerk zur Messung und Meldung von Fortschritten zu verwenden. Darüber hinaus unterstützt es bei der Verbesserung der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Da immer mehr Unternehmen die ESRS

übernehmen, werden sie wahrscheinlich eine zunehmend wichtige Rolle bei der vergleichbaren Förderung der Nachhaltigkeit in aller Welt spielen.

Die Offenlegungspflicht für die Belegschaft konzentriert sich a) auf die Maßnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat, um auf wesentliche negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu reagieren, sowie b) auf die Maßnahmen, die darauf abzielen, zusätzliche positive Auswirkungen zu erreichen. Das Unternehmen muss offenlegen, ob und inwieweit seine Maßnahmen letztlich darauf abzielen, das Leben der betroffenen Beschäftigten zu verbessern, allerdings ausgehend von den negativen Auswirkungen, die sie verhindern, abmildern oder beseitigen sollen.

Die Rolle von Aino

Aino ist branchenunabhängig, global und daher von vornherein paneuropäisch. Wir sind Teil Ihrer Lösung für die dynamischen Variablen und setzen an der Wurzel allen Übels an. Wir können Ihnen helfen, Ihre Ausgangslage zu beurteilen und die Berichtspflicht richtig anzugehen. Bei mangelndem Wohlbefinden der Beschäftigten können wir gegensteuern und die Punkte in einer fragmentierten Landschaft aus Daten, Systemen, Leistungen und Interessensvertretern verbinden, so dass Sie proaktiver und früher handeln, Risiken abschwächen und Chancen in Bezug auf eine nachhaltige Belegschaft nutzen können. Unsere eigene Forschung basiert auf 1 Million Menschen. Wir wissen, wie eine gute Arbeitsfähigkeit aussieht. Wir wissen auch, warum Menschen krank werden, nicht nur, warum sie sich krank melden. Warten Sie nicht länger Lassen Sie uns einen Dialog beginnen Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

P. S. Wir freuen uns darauf, in CSR Sweden und CSR Europe an diese Diskussion anzuknüpfen.